Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk
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Deutschland
Geschichte
Ursprünglich wollte Konrad Adenauer ein CDU Fernsehen - getragen vom Bund - in Deutschland errichten, allerdings wurde dieser Plan durch das Bundesverfassungsgericht 1961 gekippt. Das damalige Urteil wird heutzutage immer noch als wohl wichtigstes Medienurteil der BRD angesehen. Im Urteil wurden zwei sehr wichtige Dinge geregelt:
- Zuständigkeit des Bundes ist beschränkt auf die technische Ebene
- Zu dieser Zeit ist nur die öffentlich-rechtliche Struktur möglich (wenige Übertragungskanäle -> Notwendigkeit des Binnenpluralismus)
Oben genanntes Urteil öffnete dann in den 1980er Jahren den Weg für das Privatfernsehen, da man nun über genug Übertragungsmöglichkeiten verfügte.
Entwicklung der Sendedauer
Zu den Anfängen des Fernsehens wurden nur 2h Abendprogramm gesendet.
Ab Mitte der 50er Jahre gab es dann auch ein Nachmittagsprogramm.
Ab 70er/80er Jahre dann 24h Sendezeit.
Ausbreitung des Fernsehens
Bis 1957 gab es in Deutschland nur relativ wenige Fernsehzuschauer (max. 1 Million). Die Gründe hierfür liegen wohl primär in den hohen Anschaffungskosten, den starken kulturellen Vorbehalten gegen das Fernsehen (Anm.: Davon hab ich gar nix mitgekriegt) sowie den beschränkten technischen Mitteln, die den Fernsehempfang, aufgrund der geringen Sendeleistung, zunächst nur in und um Berlin erlaubten.
Erst ab 1957 breitete sich das Fernsehen dann explosionsartig aus.
Struktur
In Deutschland ist das Fernsehen in einer föderalen Struktur organisiert, d.h. es ist den Ländern überantwortet (man hatte aus der Geschichte gelernt und wollte so verhindern, dass das Fernsehen vom Staat zu Propaganda Zwecken missbraucht werden kann) und basiert rechtlich auf den Rundfunkgesetzen der jeweiligen Länder.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollten den Anspruch haben eine breite Repräsentanz aller gesellschaftlichen Gruppen zu vertreten. So sollte ein Staats- und Parteifernsehen vermieden werden.
Binnen- und Aussenpluralismus
Dies wurde im Begriff Binnen-Pluralismus zusammengefasst:
Der Binnen-Pluralismus besagt, dass ein öffentlich-rechtlicher Sender keine einseitige Ausrichtung besitzen darf und über eine breite Repräsentanz der Bevölkerung verfügen muss (auch auf Programmebene!).
Konflikt: Gilt das für das Programm insgesamt oder für jede einzelne Sendung?
Der Aussen-Pluralismus dagegen besagt, dass kein Sender in der Medienlandschaft Dominanz besitzen darf und das jederzeit die Möglichkeit zur Konkurrenz gegeben sein muss.
Rundfunkrat
Zur Verwirklichung des Binnen-Pluralismus wurde in öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern der sogenannte Rundfunkrat installiert. Seine Aufgaben bestehen aus:
- der Wahl des Intendanten
- Genehmigung des Haushaltsplans
- Genehmigung des Stellenplans
- Kontrolle des Programms (durch Beratung und Kritik, er verfügt nicht über eine Möglichkeit zur Zensur)
Doch sollte die Institution des Rundfunkrats kritisch betrachtet werden.
So wird oftmals die Zusammensetzung des Rundfunkrates kritisiert:
Er setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, dem stellvertredenden Vorsitzen, den Mitgliedern und Interessenvertretern (evangelische und katholische Kirchen, Jüdische Kultusgemeinde, DGB, Deutscher Beamtenbund, Arbeitgeberverbände, Naturschutzverbände, Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger, etc.).
Kritikern merken an, dass der Rundfunkrat zu einem überproportional grossen Verhältnis aus Politikern bestehe. Auch die Interessenvertreter werden in ihrer Funktion kritisiert: so handele es sich bei ihnen eigentlich nur um Berufsfunktionäre und nicht normale Zuschauer. Sie seien i.d.R. auch politisch eingebunden durch ihre Verbandspolitik, folglich also nicht parteifern.
Ein weiteres Problem sehen Kritiker in der Verteilung bzw. Gewichtung der Stimmen. Eine breite Repräsentanz an Vertretern mag zwar gegeben sein, so findet aber keine Stimmgewichtung nach Größe der jeweiligen zu vertretenden Volksgruppe statt.
Finanzierung
Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten basiert auf Rundfunkgebühren, die jeder Bürger mit entsprechendem Empfangsgerät (Fernseher, Radio, etc.) an die GEZ zu entrichten hat.
Dadurch soll vermittelt werden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Bürgern gehört.
Außerdem soll durch dieses System der Finanzierung eine Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleistet werden. Eine Finanzierung über Werbeeinnahmen, wie bei den Privat-Sendern, würde diesem Modell z.B. entgegenstehen.
Daraus resultiert, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender nicht profit-orientiert arbeiten (sollen).
Private Rundfunkanstalten
Die privaten Rundfunkanstalten arbeiten natürlich profit-orientiert. So sagen Kritiker, dass das Programm der Privaten nur existiert,
um die Werbung attraktiv zu machen.
Die Privaten sind den jeweiligen Landes-Rundfunkgesetzen, die von den Landesmedienanstalten kontrolliert werden, unterworfen. Sie dürfen Werbung nur in bestimmten Verhältnis zum Programm senden, was Kritikern zur Folge der Grund dafür ist, warum nach Werbepausen manchmal die letzten 30 Sekunden, die ja bereits VOR der Werbung ausgestrahlt wurden, nochmal wiederholt werden. Auf diese Art wird das eigentliche Programm länger, was bedeutet, dass auch mehr Werbung gesendet werden darf.
Landesmedienanstalten
Die Landesmedienanstalten sind eine Instanz der Programmkontrolle. Sie kontrollieren nur die Privaten und das auch viel lockerer, weil der Basis-Auftrag nicht gegeben ist.
Konvergenztheorie
Die Konvergenztheorie, von lat. convergere = sich hinneigen, ist eine sozialwissenschaftliche und politisch-ökonomische These aus den 1950/60er Jahren, die von einer strukturell bedingten Annäherung zwischen kapitalistischen und sozialistischen Systemen ausging: Da beide Ideologien und Wirtschaftsformen mit den gleichen innergesellschaftlichen Anforderungen der modernen Industrieproduktion konfrontiert sind (z.B. Arbeitskräftekonzentration, hochgradige Arbeitsteilung, zunehmender Kapitalbedarf, Abkehr vom Familieneigentum, zunehmende Effizienzsteigerung), werden sie sich organisatorisch, technisch und wirtschaftlich angleichen.
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Analog zu dieser Theorie kann man heutzutage beobachten, dass sich auch die Privaten und die Öffentlich-Rechtlichen immer mehr annähern, obwohl die Öffentlich-Rechtlichen nicht profit-orientiert arbeiten und sich daher nicht um die Quote und/oder Konkurrenz kümmern müssten.
Aber auch die Privaten nähern sich den Öffentlich-Rechtlichen dadurch an, indem sie versuchen seriöser zu werden und Nachrichtensendungen und Dokumentationen senden.
Thesen zum Programm
1. Fernsehprogramm ist mehr als die bloße Addition einzelner Filme, sondern ein prä-Produktionsgedanke: alles wird im Zusammenhang gesehen zum Programmschema
2. Strukturen des Programms gewichten die Relevanz einzelner Sendungen
- zeitliche Plazierung - Sendeplatz im Programmschema
- zeitliche Formatierung - Dauer
3. Programmumfeld (Kontext) wirkt sich auf Gestaltung einzelner Sendungen aus
4. Programmstrukturen der einzelnen Fernsehsender drücken ihre selbstverstandene Rolle aus
Basis-Auftrag
Als Basisauftrag des Fernsehens wurden
- Information
- Bildung
- Unterhaltung
festgelegt. Ausserdem hat jeder Bürger ein Recht auf Fernsehen.

